Lage.
Der Streit wird weiter fortgesetzt: Seit Mitte Mai 2022 versuchen die im Stadtrat koalierenden Oppositionsparteien (CDU, Grüne, FDP) mit bisher zwei Ratsbeschlüssen zu verhindern, dass Bürgermeister Matthias Kalkreuter zum Stadtwerke-Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden kann. Der Bürgermeister wiederum ist der Auffassung, dass das von der Opposition mehrheitlich beschlossene Verbot seiner Wählbarkeit nicht rechtens sei. Kalkreuter hat jetzt der zuständigen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Detmold diese strittige Frage zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
CDU, Grüne, FDP wollen im Stadtwerke-Gesellschaftsvertrag festschreiben, dass kein hauptamtliches Ratsmitglied oder dessen allgemeiner Vertreter zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden darf. Der Aufsichtsrat nehme Kontrollfunktionen wahr. Deshalb müsse der hauptamtliche Bürgermeister von der Funktion als möglicher Vorsitzender des Aufsichtsrats von vornherein explizit ausgeschlossen werden. Andernfalls könne es zu Interessenkonflikten kommen zwischen dem Aufsichtsratsvorsitz (= Bürgermeister) und dem Stadtwerke-Hauptgesellschafter (= Stadt Lage).
CDU, Grüne und FDP beschlossen bereits während der Ratssitzung am 8. Juni mit 22 Ja-Stimmen den „Ausschluss-Paragraphen“ gegen den Widerstand der anderen Fraktionen (19 Nein-Stimmen). Schon damals riet Anton Volk (FWG/BBL) dringend davon ab, über die von CDU, Grüne und FDP eingebrachte Beschlussempfehlung zu entscheiden, da diese mangels sächlicher Begründung aus seiner Sicht rechtswidrig sei. Sollte dennoch der entsprechende Beschluss ergehen, müsse er ausdrücklich auf die Pflicht zur Beanstandung gemäß NRW-Gemeindeordnung durch den Bürgermeister hinweisen.
Und so geschah es dann auch während der Ratssitzung am 25. August. Bürgermeister Kalkreuter beanstandete den Beschluss, der in seiner Wahrnehmung nicht rechtsfehlerfrei sei. Um dem Rat die Möglichkeit zu geben, den rechtswidrigen Beschluss zurückzunehmen, stellte der Bürgermeister folgenden Beschluss zur Abstimmung: „Der Rat der Stadt Lage hebt seinen in der Sitzung am 08.06.2022 unter dem Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lage GmbH auf.“ Ferner sollte der Stadtwerke-Gesellschaftsvertrag so geändert werden, wie es die Stadtverwaltung ursprünglich vorgeschlagen hatte. Beides wurde mehrheitlich abgelehnt mit 20 Nein-Stimmen aus den Reihen von CDU, Grünen und FDP gegen 15 Ja-Stimmen der anderen Fraktionen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Biermann erläuterte zuvor nochmals die Beweggründe für den Antrag der Oppositionsfraktionen. Diese wollten bewusst ein Zeichen für das Ehrenamt setzen und den Vorsitz im Aufsichtsrat ausschließlich einem ehrenamtlich tätigen Ratsmitglied vorbehalten.
Unverständnis
SPD-Fraktionsvorsitzender Hans Hofste entgegnete, dass dem Bürgermeister – gesetzlich normiert als Mitglied des Rates – die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, als Vorsitzender des Aufsichtsrates gewählt zu werden: „Der Bürgermeister ist ein Ratsmitglied wie jedes andere auch.“
Rita Schapeler-Kössler (SPD) hatte schon vorher ihr Unverständnis geäußert, den Bürgermeister als Mitglied des Rates per se von der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzes auszuschließen.
Angelika Schapeler-Richter (FWG/BBL) äußerte sich ähnlich. Der Bürgermeister könne nicht schlechter gestellt werden als die übrigen Ratsmitglieder. Insofern unterstütze sie die von ihm vorgenommene Beanstandung, die ihr Fraktionskollege Anton Volk gut zweieinhalb Monate zuvor vorausgesehen hatte: „Die FWG/BBL-Fraktion findet es gut, dass die Beanstandung nun vorliegt.“
Nachdem der Stadtrat mehrheitlich den vom Bürgermeister eingebrachten Antrag abgelehnt hatte, wurde über den am 8. Juni beschlossenen Antrag erneut abgestimmt. Dabei bestätigte der Rat seinen Beschluss vom 8. Juni 2022 mit 20 Ja-Stimmen gegen 15 Nein-Stimmen ohne Enthaltung. Bürgermeister Matthias Kalkreuter nahm dies zum Anlass, dem Rat mitzuteilen, dass die Angelegenheit nun der Kommunalaufsicht vorgelegt werde.
Hintergrund
Die Stadt Lage ist unmittelbar an den Stadtwerken Lage beteiligt. An der Stadtwerke-Gesellschaft hält die Stadt Lage 55 % der Anteile. Weiterer Gesellschafter der Stadtwerke mit einer Beteiligung in Höhe von 45 % ist die Westfalen Weser Beteiligungen GmbH (WWB), eine 100%ige Tochtergesellschaft der kommunalen Westfalen Weser Energie, an welcher die Stadt Lage wiederum eine Beteiligung in Höhe von 2,29 % hält. Der Stadtwerke-Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 13 Mitgliedern, von denen acht seitens der Stadt sowie fünf seitens der WWB gestellt werden.
Grundlage der Zusammenarbeit von Stadt und WWB ist der Stadtwerke-Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 18. Juli 2011. Aufgrund von Auslegungsfragen zur Besetzung der satzungsgemäßen Aufsichtsratsmandate wurde die Kommunalaufsicht Ende 2020 um eine Beurteilung der Rechtslage gebeten. Ihre rechtliche Einschätzung hat die Kommunalaufsicht am 8. Dezember 2020 gemeinsam mit weiteren Hinweisen zu gemeindewirtschaftsrechtlichen Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag der Stadtverwaltung mitgeteilt. Im Ergebnis bestehe hinsichtlich verschiedener Regelungen im Gesellschaftsvertrag Anpassungsbedarf, weshalb die Kommunalaufsicht ausdrücklich um die Vornahme entsprechender Anpassungen bittet.
Zum Beispiel zählen nach der bisherigen Regelung zu den insgesamt acht städtischen Aufsichtsratsmitgliedern der Bürgermeister sowie sieben vom Stadtrat entsandte Mitglieder. Dem Wortlaut des Gesellschaftsvertrages nach gehört der Bürgermeister damit als „geborenes Mitglied“ des Aufsichtsrates nicht zu den von der Stadt Lage entsandten Mitgliedern, sondern wäre neben diesen zu betrachten.
Rat schickt acht Mitglieder
Diese Regelung stehe jedoch der NRW-Gemeindeordnung entgegen, wonach der Bürgermeister zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern gehöre, so die Kommunalaufsicht. Der von der Lagenser Stadtverwaltung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegte neue Entwurf des Gesellschaftsvertrages sieht nunmehr vor, dass der Rat insgesamt acht Mitglieder in den Aufsichtsrat entsendet, zu denen der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Stadtverwaltung zählt.
Die Neufassung des Stadtwerke-Gesellschaftsvertrags sieht noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen vor, jedoch an keiner Stelle den „Paragraphen“, dass Bürgermeister Kalkreuter von den Aufsichtsratsmitgliedern nicht zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden darf. Diesen Zusatz haben die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP brieflich am 27. März 2022 formuliert und an die Stadt geschickt, am 19. Mai in den Hauptausschuss eingebracht, in der Ratssitzung am 8. Juni mehrheitlich beschlossen und am 25. August bekräftigt: „Der Vorsitzende wird aus den Reihen der von der Stadt Lage entsandten Mitglieder – mit Ausnahme des Bürgermeisters oder des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten – sein Stellvertreter aus den Reihen der von Westfalen Weser Beteiligungen GmbH entsandten Mitglieder gestellt.“